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Meldung vom 26.11.2021

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit sowie der orthographischen und grammatikalischen Korrektheit wird auf die Praxis der verkürzten geschlechterspezifischen Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung gleichermaßen für alle Geschlechter.

Bayerische Staatsoper: Reduziertes Platzangebot und 2G+ Regelung

Das Tragen einer FFP2-Maske, auch während der Vorstellung, verpflichtend.

Mit 24. November 2021, tritt die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft. Dies bedeutet, dass alle Vorstellungen der Bayerischen Staatsoper und des Bayerischen Staatsballetts nur noch mit einer 25 % Saalplankapazität belegt werden dürfen. Sollte der Inzidenzwert der Stadt München die Marke 1000 überschreiten, müssen alle Veranstaltungen abgesagt werden. Sämtliche Vorstellungen bis 15. Dezember 2021 sind mit verkleinertem Saalplan wieder für den Verkauf zugänglich.

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